Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen
1.) Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bieten Sie als Kunde uns als Reiseveranstalter den
Abschluss
eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich
oder fernmündlich vorgenommen werden. Die Anmeldung erfolgt durch den An-
melder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigene Verpflichtungen
einsteht.
Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Reiseanmeldung durch uns zustande.
2.) Bezahlung
Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von € 100,-
innerhalb von
14 Tagen nach Buchungsbestätigung pro Teilnehmer fällig. Die Zahlung des
Restbetrages hat durch den Kunden 4 Wochen vor Reiseantritt zu erfolgen. Nach
Eingang der Zahlung, in der Regel aber bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn,
erhält der Kunde die gesamten Reiseunterlagen. Eine angemessene Kaution für
Entreinigung oder Wertgegenständen wie z.B. Boote, Motoren usw., Darf vor
Ort verlangt werden.
3.) Leistungen
Welche Leistung vertraglich vereinbart sind,
ergibt sich aus den Leistungs-
beschreibungen in unserem Reisekatalog. Der Reiseveranstalter behält sich
jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht
vorherseh-
baren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Leistungen zu erklären,
über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Neben-
absprachen, die die vertraglichen Leistungen verändern, erfordern eine
schriftl-
Bestätigung durch uns.
4.) Leistung- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner
Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die
vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigefügt wurden, sind
nur gestattet, soweit die Änderung oder Abweichung nicht erheblich sind und
den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen
oder
Abweichungen unverbindlich in Kenntnis zu setzen. Gegebenfalls werden dem
Kunden eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt angeboten.
Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung
bestätigten Preise oder Beförderungskosten oder der für Abgabe bestimmte
Leistungen, wie Hafen-, Straßen- oder Dieselgebühren oder eine Änderung der
für die betreffende Reise geltende Wechselkurs, in dem Umfang zu ändern, wie
sich diese Erhöhung auf den Reisepreis auswirkt. Im Fall einer nachträglichen
Änderung des Reisepreises, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, ist der
Reisende davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im
Fall einer erheblichen Änderung einer wesendlichen Reiseleistung ist der Kunde
berechtigt, ohne Gebühr vom Reisevertrag zurücktreten. Der Reisende hat diese
Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalter über die Preis-
erhöhung bzw. Änderungen der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.
5.) Rücktritt des Kunden
Sie haben das Recht, jederzeit vor Reisebeginn von
der Reise zurückzutreten.
In diesem Fall und im Fall des Nichtantritts der Reise haben wir das Recht auf
Erstattung der getroffenen Reisevorkehrung und erbrachten Aufwendungen.
Maßgeblich für die Berechnung des Erstattungsanspruches ist der Zugang der
Rücktrittserklärung bei uns. Aus Beweisgründen empfehlen wir Ihnen die
schriftliche Kündigung um Missverständnisse zu vermeiden. Für die
Reisevorbereitungen berechnen wir Ihnen bei Rücktritt bis 61 Tage
vor Reisebeginn eine Pauschalsumme von € 30,- pro Buchung.
Darüber hinaus entstehende nachfolgende Kosten (in % vom Reisegesamtpreis.)
- bis 60 Tage vor Reiseantritt 25% des
Reisepreises
- bis 30 Tage vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
- bis 14 Tage vor Reiseantritt 80% des Reisepreises
- bis 7 Tage vor Reiseantritt 100% des Reisepreises
Maßgeblich für die Berechnung des
Erstattungsanspruches ist der Zugang der
Rücktrittserklärung bei uns.
6.) Umbuchung
Sollen nach der Buchung auf Wunsch des Kunden
Änderungen / Umbuchungen
vorgenommen werden, können, sofern Ihre Durchführung überhaupt möglich ist,
nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5 und
gleichzeitiger
Neuanmeldung durchgeführt werden. Bei Umbuchungswünschen, die ohne große
Aufwendung realisierbar sind, jedoch die Erstellung einer neuen Rechnung zur
Folge
haben, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 30,- Euro.
7.) Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen,
dass statt seiner ei Dritter in die
Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können aber diesem
Wechsel
wiedersprechen, wenn dieser die besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt
oder
gesetzlicher Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegensteht. Tritt
ein
Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Reisende dem Reiseveranstalter
als
Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Dritten entstehenden
Mehrkosten.
8.) Schriftform
In Ihrem Interesse und aus Beweisgründen sollen
Rücktritts-, Umbuchungs- und
Änderungserklärungen in jedem Falle in schriftlicher Form erfolgen.
9.) Nicht in Anspruch genommene
Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen in
folge vorzeitiger Rückreise oder aus
sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der
Reiseveranstalter
bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.
Diese
Verpflichtung verfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt
oder
wenn einer Erstattung gesetzlich oder behördlichen Bestimmungen entgegen
stehen.
10.) Rücktritt und Kündigung durch den
Reiseveranstalter
Als Reiseveranstalter können wir in folgenden
Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des
Reisever-
anstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig
verhält, dass
die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der
Reiseveranstalter, so
behält er den Anspruch auf den Reisepreis.
b) Bis 2 Wochen vor Reisebeginn
Bei Nichtereichen einer ausgeschriebener Mindestteilnehmerzahl, wenn darauf
in der Reise-
ausschreibung hingewiesen wird. Die Rücktrittserklärung ist dem Kunden
unverzüglich
zuzuleiten. Der eingezahlte Reisepreis wird zurückgezahlt. Weitergehende
Ansprüche werden
nicht anerkannt.
11.) Aufhebung des Vertrages
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht
voraussehbarer höheren Gewalt oder anderer
nicht vorhersehbarer Ereignisse, die durch den Veranstalter nicht zu
beeinflussen sind,
erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich sind sowohl Sie
als auch wir für die
zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Wird der Vertrag gekündigt, so können
wir für die
bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden
Reiseleistung eine
angemessene Entschädigung verlangen. Wir verpflichten uns, falls der Vertrag
die Rück-
beförderung umfast, notwendige Maßnahmen zu Ihrer Rückbeförderung
einzuleiten.
12.) Haftung des Reiseveranstalters
Für die im Rahmen einer Reise erbrachten Beförderungsleistung,
z.b. Fähre, für die eine separater
Beförderungsausweis ausgestellt wird, haftet nicht der Reiseveranstalter
sondern der Beförderer,
dessen Beförderungsbedingungen gültig sind. Der Veranstalter übernimmt keine
Haftung für
Verspätungen, Unfälle, Personen- so wie Gepäckschäden. Der Reiseveranstalter
haftet nicht für
Druckfehler und erforderliche Änderung aufgrund von Irrtümern. Wir geben weder
Fanggarantie
noch haften wir für die Qualität der gefangenen Fische. Wie übernehmen keine
Haftung für die
Auswirkung der Berufsfischerei, kurzfristige Veränderungen der örtlichen
Angelvorschriften nicht
voraussehbarer höheren Gewalt oder anderen nicht vorhersehbarer Ereignisse und
wetterbedingter
Beeinträchtigung vor Ort. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Schäden,
die fahrlässig oder
unter Alkoholeinfluss verursacht werden, ausschließlich zu Last des
Verursachers gehen. Das gilt
insbesondere für das Führen von Wasserfahrzeugen.
13.) Gewährleistung und
Mitwirkungspflicht
Wird die gebuchte Reise nicht vertragsgemäß
erbracht, so kann der Reisende unter Festsetzung
einer angemessener Frist Abhilfe verlangen. Dazu sind Sie verpflichtet, Ihre
Beanstandung
unverzüglich anzuzeigen. Zunächst wenden Sie sich an die in den
Reiseunterlagen ausgewiesene
Person in Ihrem Zielgebiet und fordern Abhilfe. Sind Sie mit der Abhilfeleistung
nicht einverstanden,
wenden Sie sich direkt an uns. Wir sind berechtigt, eine gleichwertige
Ersatzleistung zu erbringen
oder bei einem unverhältnismäßig hohen Aufwand für die Abhilfe, diese zu
verweigern. Unterlassen
Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung
nicht ein.
14.) Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen
Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende
Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Bei der Geltendmachung von Ansprüchen
auf Minderung
des Reisepreises ist durch Unterschrift des Vermieters bzw. unserer Agentur die
Nichterbringung der
Leistung oder des vorhandenen Reisemangels nachzuweisen. Andernfalls und im
Falle der
schuldhaften Unterlassung der Anzeige des Mangels tritt keine Minderung des
Reisepreises ein.
Kommt es während der Reise zu Ausfällen bei der Bereitstellung gebuchter Boote
oder Motoren, so
ist der Vermieter des jeweiligen Mitobjektes berechtigt, Ihren Ersatz zur
Verfügung zu stellen.
Entsprechen die Ersatzleistungen nicht den im Katalog und in der
Reisebestätigung angegebenen
Boot- oder Motorgröße, so haben Sie Anspruch auf Minderung des Reisepreises.
Dazu ist eine
schriftliche Bestätigung des Vermieters beizubringen, aus der hervorgeht, dass
er nicht in der Lage
war die des Gebuchten Bootes mit dem Ersatzboot bzw. dem Ersatzmotor zu
erbringen.
Die Ersatzleistungen sind konkret aufzuführen. Buchen Sie Boote als
Zusatzleistung und kommt
während der Nutzung zu Ausfällen, so ist daraus neben dem Erstattungsanspruch
für die ausgefallene
Bootsleistung kein weiterer Anspruch auf die Gesamtleistung der Reise ableitbar.
15.) Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer
angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen den
Reisevertrag in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen
zweckmäßig durch
schriftliche Erklärung kündigen. Sie schulden uns den auf die Anspruch
genommenen Leistungen
entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht
völlig wertlos waren.
16.) Schadenersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder
der Kündigung Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem
Umstand, denn
wir als Reiseveranstalter nicht zu vertreten haben.
17.) Beschränkung der Haftung
a.) Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden
Schaden allein wegen eines
Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
b.) Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Schadenersatzanspruch gegen uns ist insoweit
beschränkt oder ausgeschlossen, aufgrund
internationaler Übereinkommen oder auf solche beruhenden gesetzlichen
Vorschriften, die auf die von
einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch
auf Schadenersatz
gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder
Beschränkungen geltend
gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
c.) Haftungsausschuss
In Fällen höherer Gewalt und als Folge kriegerischer Handlung tritt ein
Haftungsausschuss ein, ebenso
bei an und von Reisenden verübten strafbaren Handlung.
18.) Ausschluss von Ansprüchen und
Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach
vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen.
Nach Ablauf dieser Frist
können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der
Einhaltung der Frist
gehindert waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche
schriftlich geltend machen.
Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem
Jahr. Die Verjährung beginnt
mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende
solche Ansprüche geltend
gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die
Ansprüche schriftlich zurückweisen.
19.) Besondere Risiken
Bei besonderen Risiken wie Bootsfahrten, Eisangeln
u.a. schließen wir die Haftung aus.
20.) Pass-, Zoll-, Devisen- und
Impfbestimmungen
Als Reiseveranstalter informieren wir deutsche
Staatsbürger im Rahmen unserer Möglichkeiten über geltende
Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung
vor Reiseantritt. Für
Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Sie sind als
Reisender für die Einhaltung
aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst
verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der
Nichtbefolgung dieser Vorschrift gehe zu Lasten des Reisenden.
21.) Vermittlung von Ferienhäuser und
Wohnungen
Mietbeginn und Mietende bestimmen sich aus dem
zwischen dem Reisenden und uns geschlossenen Reise-
vertrag. Falls in den Reiseunterlagen nichts anderes vermerkt wird, steht das
Mietobjekt am Anreisetag
ab 14:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr zur Verfügung. Bei vorzeitiger
Abreise ist der Mieter
verpflichtet, den Vermieter rechtzeitig darüber zu informieren. Für Schäden
am Mietobjekt, die nachweislich
durch vorzeitiges Verlassen oder unsachgemäßes Verschließen des Hauses
entstanden sind, haftet der Mieter
Das Mietobjekt darf höchstens mit der Katalogbeschreibung angegebenen
Personenzahl belegt werden.
Überzählige Personen, die nicht in der Buchungsbestätigung aufgeführt sind,
können durch den Eigentümer
abgewiesen werden. Das Aufstellen von Wohnwagen und Zelten auf den Grundstücken
ist nicht gestattet.
Ausnahme bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Für den Anschluss
mitgebrachter
Gefriertruhen an das Stromnetz des Ferienhauses ist die Zustimmung des
Vermieters erforderlich. Der Mieter
ist für die Sauberkeit des Objektes verantwortlich. Bei Abreise sind alle
Gegenstände, einschließlich Geschirr,
in einem sauberen Zustand zu hinterlassen. Der Mieter ist verpflichtet, das
Mietobjekt mit allem Zubehör
pfleglich zu behandeln. Für Schäden am Mietobjekt und dem Inventar, das trifft
auch auf gemietete Boote
und andere bewegliche Gegenstände zu, die vorsätzlich oder fahrlässig
verursacht wurden, haftet der Mieter
Die Vermieter sind berechtigt, bei Ankunft eine Kaution zu erheben, die bei der
Abreise nach
ordnungsgemäßer Abnahme des Hauses und der gemieteten Boote zurückgezahlt
wird.
22.) Mitnahme von Haustieren
Grundsätzlich sind Haustiere mit der
Reiseanmeldung bei uns anzumelden. In Ihrer Reisebestätigung, die Sie
mit den Reiseunterlagen erhalten, muss die Mitnahme des Haustiers ausgewiesen
sein. Ist das nicht der Fall
und Sie reisen trotzdem mit einem Haustier an, ist der Vermieter berechtigt, den
Bezug des Ferienhauses oder
Wohnung zu verweigern.
23.) Reiserücktrittskostenversicherung
Wir empfehlen den Abschluss einer
Reiserücktrittsversicherung, die auf Wunsch von uns Abgeschlossen
wird.
24.) Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Reisevertrages zu Folge.
25.) Datenschutz
Alle uns zur Verfügung gestellten
personenbezogenen Daten sind gemäß des Bundesdatenschutzgesetz
gegen missbräuchlicher Verwendung geschützt.
26.) Gerichtsstand
Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Augsburg.