Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen

1.) Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bieten Sie als Kunde uns als Reiseveranstalter den Abschluss
eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich
oder fernmündlich vorgenommen werden. Die Anmeldung erfolgt durch den An-
melder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigene Verpflichtungen einsteht.
Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Reiseanmeldung durch uns zustande.

2.) Bezahlung
Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von € 100,- innerhalb von
14 Tagen nach Buchungsbestätigung pro Teilnehmer fällig. Die Zahlung des
Restbetrages hat durch den Kunden 4 Wochen vor Reiseantritt zu erfolgen. Nach
Eingang der Zahlung, in der Regel aber bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn,
erhält der Kunde die gesamten Reiseunterlagen. Eine angemessene Kaution für
Entreinigung oder Wertgegenständen wie z.B. Boote, Motoren usw., Darf vor
Ort verlangt werden.

3.) Leistungen
Welche Leistung vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungs-
beschreibungen in unserem Reisekatalog. Der Reiseveranstalter behält sich
jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorherseh-
baren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Leistungen zu erklären,

über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Neben-
absprachen, die die vertraglichen Leistungen verändern, erfordern eine schriftl-
Bestätigung durch uns.

4.) Leistung- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die
vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigefügt wurden, sind
nur gestattet, soweit die Änderung oder Abweichung nicht erheblich sind und
den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder
Abweichungen unverbindlich in Kenntnis zu setzen. Gegebenfalls werden dem
Kunden eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt angeboten.
Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung
bestätigten Preise oder Beförderungskosten oder der für Abgabe bestimmte
Leistungen, wie Hafen-, Straßen- oder Dieselgebühren oder eine Änderung der
für die betreffende Reise geltende Wechselkurs, in dem Umfang zu ändern, wie
sich diese Erhöhung auf den Reisepreis auswirkt. Im Fall einer nachträglichen
Änderung des Reisepreises, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, ist der
Reisende davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im
Fall einer erheblichen Änderung einer wesendlichen Reiseleistung ist der Kunde
berechtigt, ohne Gebühr vom Reisevertrag zurücktreten. Der Reisende hat diese
Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalter über die Preis-
erhöhung bzw. Änderungen der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.

5.) Rücktritt des Kunden
Sie haben das Recht, jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurückzutreten.
In diesem Fall und im Fall des Nichtantritts der Reise haben wir das Recht auf
Erstattung der getroffenen Reisevorkehrung und erbrachten Aufwendungen.
Maßgeblich für die Berechnung des Erstattungsanspruches ist der Zugang der
Rücktrittserklärung bei uns. Aus Beweisgründen empfehlen wir Ihnen die
schriftliche Kündigung um Missverständnisse zu vermeiden. Für die
Reisevorbereitungen berechnen wir Ihnen bei Rücktritt bis 61 Tage
vor Reisebeginn eine Pauschalsumme von € 30,- pro Buchung.
Darüber hinaus entstehende nachfolgende Kosten (in % vom Reisegesamtpreis.)

- bis 60 Tage vor Reiseantritt  25% des Reisepreises
- bis 30 Tage vor Reiseantritt  50% des Reisepreises
- bis 14 Tage vor Reiseantritt  80% des Reisepreises
- bis  7 Tage vor Reiseantritt 100% des Reisepreises

Maßgeblich für die Berechnung des Erstattungsanspruches ist der Zugang der
Rücktrittserklärung bei uns.

6.) Umbuchung
Sollen nach der Buchung auf Wunsch des Kunden Änderungen / Umbuchungen
vorgenommen werden, können, sofern Ihre Durchführung überhaupt möglich ist,
nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5 und gleichzeitiger
Neuanmeldung durchgeführt werden. Bei Umbuchungswünschen, die ohne große
Aufwendung realisierbar sind, jedoch die Erstellung einer neuen Rechnung zur Folge
haben, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von  30,- Euro.

7.) Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ei Dritter in die
Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können aber diesem Wechsel
wiedersprechen, wenn dieser die besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder
gesetzlicher Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegensteht. Tritt ein
Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Reisende dem Reiseveranstalter als
Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Dritten entstehenden
 Mehrkosten.

8.) Schriftform
In Ihrem Interesse und aus Beweisgründen sollen Rücktritts-, Umbuchungs- und
Änderungserklärungen in jedem Falle in schriftlicher Form erfolgen.

9.) Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen in folge vorzeitiger Rückreise oder aus
sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter
bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese
Verpflichtung verfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder
wenn einer Erstattung gesetzlich oder behördlichen Bestimmungen entgegen stehen.

10.) Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Als Reiseveranstalter können wir in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reisever-
anstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass
die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so
behält er den Anspruch auf den Reisepreis.
b) Bis 2 Wochen vor Reisebeginn
Bei Nichtereichen einer ausgeschriebener Mindestteilnehmerzahl, wenn darauf in der Reise-
ausschreibung hingewiesen wird. Die Rücktrittserklärung ist dem Kunden unverzüglich
zuzuleiten. Der eingezahlte Reisepreis wird zurückgezahlt. Weitergehende Ansprüche werden
nicht anerkannt.

11.) Aufhebung des Vertrages
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höheren Gewalt oder anderer
nicht vorhersehbarer Ereignisse, die durch den Veranstalter nicht zu beeinflussen sind, 
erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich sind sowohl Sie als auch wir für die
zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die 
bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistung eine 
angemessene Entschädigung verlangen. Wir verpflichten uns, falls der Vertrag die Rück-
beförderung umfast, notwendige Maßnahmen zu Ihrer Rückbeförderung einzuleiten.

12.) Haftung des Reiseveranstalters
Für die im Rahmen einer Reise erbrachten Beförderungsleistung, z.b. Fähre, für die eine separater
Beförderungsausweis ausgestellt wird, haftet nicht der Reiseveranstalter sondern der Beförderer,
dessen Beförderungsbedingungen gültig sind. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für 
Verspätungen, Unfälle, Personen- so wie Gepäckschäden. Der Reiseveranstalter haftet nicht für
Druckfehler und erforderliche Änderung aufgrund von Irrtümern. Wir geben weder Fanggarantie
noch haften wir für die Qualität der gefangenen Fische. Wie übernehmen keine Haftung für die
Auswirkung der Berufsfischerei, kurzfristige Veränderungen der örtlichen Angelvorschriften nicht 
voraussehbarer höheren Gewalt oder anderen nicht vorhersehbarer Ereignisse und wetterbedingter
Beeinträchtigung vor Ort. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Schäden, die fahrlässig oder 
unter Alkoholeinfluss verursacht werden, ausschließlich zu Last des Verursachers gehen. Das gilt
insbesondere für das Führen von Wasserfahrzeugen.

13.) Gewährleistung und Mitwirkungspflicht
Wird die gebuchte Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende unter Festsetzung 
einer angemessener Frist Abhilfe verlangen. Dazu sind Sie verpflichtet, Ihre Beanstandung 
unverzüglich anzuzeigen. Zunächst wenden Sie sich an die in den Reiseunterlagen ausgewiesene 
Person in Ihrem Zielgebiet und fordern Abhilfe. Sind Sie mit der Abhilfeleistung nicht einverstanden,
wenden Sie sich direkt an uns. Wir sind berechtigt, eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen
oder bei einem unverhältnismäßig hohen Aufwand für die Abhilfe, diese zu verweigern. Unterlassen
Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

14.) Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende
Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Minderung
des Reisepreises ist durch Unterschrift des Vermieters bzw. unserer Agentur die Nichterbringung der
Leistung oder des vorhandenen Reisemangels nachzuweisen. Andernfalls und im Falle der 
schuldhaften Unterlassung der Anzeige des Mangels tritt keine Minderung des Reisepreises ein.
Kommt es während der Reise zu Ausfällen bei der Bereitstellung gebuchter Boote oder Motoren, so 
ist der Vermieter des jeweiligen Mitobjektes berechtigt, Ihren Ersatz zur Verfügung zu stellen. 
Entsprechen die Ersatzleistungen nicht den im Katalog und in der Reisebestätigung angegebenen
Boot- oder Motorgröße, so haben Sie Anspruch auf Minderung des Reisepreises. Dazu ist eine 
schriftliche Bestätigung des Vermieters beizubringen, aus der hervorgeht, dass er nicht in der Lage
war die des Gebuchten Bootes mit dem Ersatzboot bzw. dem Ersatzmotor zu erbringen. 
Die Ersatzleistungen sind konkret aufzuführen. Buchen Sie Boote als Zusatzleistung und kommt 
während der Nutzung zu Ausfällen, so ist daraus neben dem Erstattungsanspruch für die ausgefallene 
Bootsleistung kein weiterer Anspruch auf die Gesamtleistung der Reise ableitbar.

15.) Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer 
angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den
Reisevertrag in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch
schriftliche Erklärung kündigen. Sie schulden uns den auf die Anspruch genommenen Leistungen
entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos waren.

16.) Schadenersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen 
Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, denn
wir als Reiseveranstalter nicht zu vertreten haben.

17.) Beschränkung der Haftung

a.) Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines 
Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

b.) Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Schadenersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, aufgrund 
internationaler Übereinkommen oder auf solche beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von 
einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz
gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend 
gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

c.) Haftungsausschuss
In Fällen höherer Gewalt und als Folge kriegerischer Handlung tritt ein Haftungsausschuss ein, ebenso
bei an und von Reisenden verübten strafbaren Handlung.

18.) Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach
vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist
können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist 
gehindert waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen. 
Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt
mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend 
gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen.

19.) Besondere Risiken
Bei besonderen Risiken wie Bootsfahrten, Eisangeln u.a. schließen wir die Haftung aus.

20.) Pass-, Zoll-, Devisen- und Impfbestimmungen
Als Reiseveranstalter informieren wir deutsche Staatsbürger im Rahmen unserer Möglichkeiten über geltende
Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt. Für 
Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Sie sind als Reisender für die Einhaltung
aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der 
Nichtbefolgung dieser Vorschrift gehe zu Lasten des Reisenden.

21.) Vermittlung von Ferienhäuser und Wohnungen
Mietbeginn und Mietende bestimmen sich aus dem zwischen dem Reisenden und uns geschlossenen Reise-
vertrag. Falls in den Reiseunterlagen nichts anderes vermerkt wird, steht das Mietobjekt am Anreisetag 
ab 14:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr zur Verfügung. Bei vorzeitiger Abreise ist der Mieter 
verpflichtet, den Vermieter rechtzeitig darüber zu informieren. Für Schäden am Mietobjekt, die nachweislich 
durch vorzeitiges Verlassen oder unsachgemäßes Verschließen des Hauses entstanden sind, haftet der Mieter
Das Mietobjekt darf höchstens mit der Katalogbeschreibung angegebenen Personenzahl belegt werden.
Überzählige Personen, die nicht in der Buchungsbestätigung aufgeführt sind, können durch den Eigentümer
abgewiesen werden. Das Aufstellen von Wohnwagen und Zelten auf den Grundstücken ist nicht gestattet.
Ausnahme bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Für den Anschluss mitgebrachter 
Gefriertruhen an das Stromnetz des Ferienhauses ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Der Mieter
ist für die Sauberkeit des Objektes verantwortlich. Bei Abreise sind alle Gegenstände, einschließlich Geschirr,
in einem sauberen Zustand zu hinterlassen. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt mit allem Zubehör
pfleglich zu behandeln. Für Schäden am Mietobjekt und dem Inventar, das trifft auch auf gemietete Boote
und andere bewegliche Gegenstände zu, die vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden, haftet der Mieter
Die Vermieter sind berechtigt, bei Ankunft eine Kaution zu erheben, die bei der Abreise nach 
ordnungsgemäßer Abnahme des Hauses und der gemieteten Boote zurückgezahlt wird.

22.) Mitnahme von Haustieren
Grundsätzlich sind Haustiere mit der Reiseanmeldung bei uns anzumelden. In Ihrer Reisebestätigung, die Sie
mit den Reiseunterlagen erhalten, muss die Mitnahme des Haustiers ausgewiesen sein. Ist das nicht der Fall
und Sie reisen trotzdem mit einem Haustier an, ist der Vermieter berechtigt, den Bezug des Ferienhauses oder 
Wohnung zu verweigern.

23.) Reiserücktrittskostenversicherung
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die auf Wunsch von uns Abgeschlossen
wird.

24.) Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Reisevertrages zu Folge.

25.) Datenschutz
Alle uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten sind gemäß des Bundesdatenschutzgesetz
gegen missbräuchlicher Verwendung geschützt.

26.) Gerichtsstand
Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Augsburg.