Das Ministerium für Fischerei und Küste hat
beschlossen, ab dem 1. Juni 2006 eine Ausfuhrquote für Fisch und
Fischwaren einzuführen. Die Ausfuhrquote begrenzt die Menge an
Meeresfisch oder Fischwaren des Sportfischens, die aus dem Land
ausgeführt werden darf, auf 15 kg pro Person.
06.06.2006 ::
Pressemeldung
16.05.2006
Ausfuhrquote für Fisch und
Fischwaren
Das Ministerium für Fischerei und Küste hat beschlossen, ab dem
1. Juni 2006 eine Ausfuhrquote für Fisch und Fischwaren einzuführen. Die Ausfuhrquote begrenzt die Menge an Meeresfisch oder Fischwaren
des Sportfischens, die aus dem Land ausgeführt werden darf, auf 15
kg pro Person.
- Dies ist eine Maßnahme, die schon lange erforderlich war, und
dass die Ausfuhrquote jetzt in Kraft tritt, ist unmittelbar vor der
Sommersaison ein wichtiges Signal. Der Angeltourismus ist ein
wichtiger Teil des Fremdenverkehrsgewerbes und schafft sowohl
Beschäftigung wie auch Produktivität entlang der Küste. Es ist
jedoch wichtig, dass die Befischung von Fischereiressourcen im
verantwortlichen Rahmen erfolgt. Die Ausfuhrquote wird nicht den
erlebnisbasierten Touristenfischfang treffen, und ich hoffe, dass
wir jetzt Ruhe rund um den Touristenfischfang in Norwegen schaffen
können, sagt die Ministerin für Fischerei und Küste Helga
Pedersen.
- Durch Ausfuhrquoten legen wir die Grundlagen dafür, dass ein
verantwortlicher Fischereitourismus als Fremdenverkehrsprodukt
weiterentwickelt werden kann, und die Ausfuhrquoten werden
vorbeugend gegen einen mengenorientierten Touristenfischfang wirken,
sagt Pedersen.
Alle Freizeitfischer, auch die Touristen, unterliegen
Ausrüstungsbegrenzungen beim Fischfang. Diese werden als Folge der
Ausfuhrquote nicht verändert. Fisch oder Fischwaren werden nicht in
die Quote einbezogen, wenn dokumentiert werden kann, dass die Waren
von einem registrierten Gewerbetreibenden gekauft wurden.
Süßwasserfisch, Lachs, Forelle und Saibling sind von der
Ausfuhrquote auch nicht betroffen.
Die Ausfuhrquote wird sowohl wegen der Grenzkontrolle wie auch
des EWR-Abkommens auch für norwegische Staatsbürger gelten.
Teile des Angeltourismus sind von vielen Stellen kritisiert
worden, einen verdeckten Gewerbefischfang zu repräsentieren, der die
lokalen Fischressourcen und den traditionellen gewerblichen
Fischfang gefährdet, und der Angeltourismus ist Gegenstand grosser
Aufmerksamkeit in den Medien. Früher in diesem Jahr wurde eine
Reisegruppe mit annähernd 500 kg Fischfilet bei der Ausreise aus
Norwegen gestoppt und dies löste aufs Neue eine umfangreiche Debatte
über die Regulierung des Touristenfischfangs aus.
- Es ist bedauerlich, dass ein ganzer Wirtschaftsbereich als
Folge von einzelnen Episoden getroffen wird und Fälle wie dieser,
den wir im Winter auf Bjørnefjell hatten, die Legitimität sowohl des
Fremdenverkehrsgewerbes als auch der Ressourcenverwaltung
untergraben. Bei der Etablierung einer Ausfuhrquote machten wir
klar, dass versteckter gewerblicher Fischfang nicht akzeptiert wird,
und dies ist eine Haltung, die wir mit dem Fremdenverkehrsgewerbe
teilen, sagt Helga Pedersen.
Desweiteren sind umfangreiche Untersuchungen zum Umfang und zu
den Effekten des Angeltourismus gestartet worden, sowohl bezüglich
des Fischbestandes als auch der Produktivität. Der NHO
Fremdenverkehr und das Meeresforschungsinstitut sind in diese
Untersuchungen einbezogen und die Ergebnisse werden uns weitere
Informationen über den Angeltourismus in Norwegen liefern.
- Die Fischereibehörden streben in Verbindung mit der Einführung
von Ausfuhrquoten in Zusammenarbeit mit dem Fremdenverkehrsgewerbe
auch die Durchführung einer Informationskampagne über den
verantwortungsvollen Fischfang und die geltenden Mindestmaße beim
gewöhnlichen Fischfang an, sagt Fischreiministerin Helga
Pedersen.