Ausfuhrquote für Fisch und Fischwaren

Das Ministerium für Fischerei und Küste hat beschlossen, ab dem 1. Juni 2006 eine Ausfuhrquote für Fisch und Fischwaren einzuführen. Die Ausfuhrquote begrenzt die Menge an Meeresfisch oder Fischwaren des Sportfischens, die aus dem Land ausgeführt werden darf, auf 15 kg pro Person.

06.06.2006 :: Pressemeldung

16.05.2006

Ausfuhrquote für Fisch und Fischwaren

Das Ministerium für Fischerei und Küste hat beschlossen, ab dem 1. Juni 2006 eine Ausfuhrquote für Fisch und Fischwaren einzuführen. Die Ausfuhrquote begrenzt die Menge an Meeresfisch oder Fischwaren des Sportfischens, die aus dem Land ausgeführt werden darf, auf 15 kg pro Person.

- Dies ist eine Maßnahme, die schon lange erforderlich war, und dass die Ausfuhrquote jetzt in Kraft tritt, ist unmittelbar vor der Sommersaison ein wichtiges Signal. Der Angeltourismus ist ein wichtiger Teil des Fremdenverkehrsgewerbes und schafft sowohl Beschäftigung wie auch Produktivität entlang der Küste. Es ist jedoch wichtig, dass die Befischung von Fischereiressourcen im verantwortlichen Rahmen erfolgt. Die Ausfuhrquote wird nicht den erlebnisbasierten Touristenfischfang treffen, und ich hoffe, dass wir jetzt Ruhe rund um den Touristenfischfang in Norwegen schaffen können, sagt die Ministerin für Fischerei und Küste Helga Pedersen.

- Durch Ausfuhrquoten legen wir die Grundlagen dafür, dass ein verantwortlicher Fischereitourismus als Fremdenverkehrsprodukt weiterentwickelt werden kann, und die Ausfuhrquoten werden vorbeugend gegen einen mengenorientierten Touristenfischfang wirken, sagt Pedersen.

Alle Freizeitfischer, auch die Touristen, unterliegen Ausrüstungsbegrenzungen beim Fischfang. Diese werden als Folge der Ausfuhrquote nicht verändert. Fisch oder Fischwaren werden nicht in die Quote einbezogen, wenn dokumentiert werden kann, dass die Waren von einem registrierten Gewerbetreibenden gekauft wurden. Süßwasserfisch, Lachs, Forelle und Saibling sind von der Ausfuhrquote auch nicht betroffen.

Die Ausfuhrquote wird sowohl wegen der Grenzkontrolle wie auch des EWR-Abkommens auch für norwegische Staatsbürger gelten.

Teile des Angeltourismus sind von vielen Stellen kritisiert worden, einen verdeckten Gewerbefischfang zu repräsentieren, der die lokalen Fischressourcen und den traditionellen gewerblichen Fischfang gefährdet, und der Angeltourismus ist Gegenstand grosser Aufmerksamkeit in den Medien. Früher in diesem Jahr wurde eine Reisegruppe mit annähernd 500 kg Fischfilet bei der Ausreise aus Norwegen gestoppt und dies löste aufs Neue eine umfangreiche Debatte über die Regulierung des Touristenfischfangs aus.

- Es ist bedauerlich, dass ein ganzer Wirtschaftsbereich als Folge von einzelnen Episoden getroffen wird und Fälle wie dieser, den wir im Winter auf Bjørnefjell hatten, die Legitimität sowohl des Fremdenverkehrsgewerbes als auch der Ressourcenverwaltung untergraben. Bei der Etablierung einer Ausfuhrquote machten wir klar, dass versteckter gewerblicher Fischfang nicht akzeptiert wird, und dies ist eine Haltung, die wir mit dem Fremdenverkehrsgewerbe teilen, sagt Helga Pedersen.

Desweiteren sind umfangreiche Untersuchungen zum Umfang und zu den Effekten des Angeltourismus gestartet worden, sowohl bezüglich des Fischbestandes als auch der Produktivität. Der NHO Fremdenverkehr und das Meeresforschungsinstitut sind in diese Untersuchungen einbezogen und die Ergebnisse werden uns weitere Informationen über den Angeltourismus in Norwegen liefern.

- Die Fischereibehörden streben in Verbindung mit der Einführung von Ausfuhrquoten in Zusammenarbeit mit dem Fremdenverkehrsgewerbe auch die Durchführung einer Informationskampagne über den verantwortungsvollen Fischfang und die geltenden Mindestmaße beim gewöhnlichen Fischfang an, sagt Fischreiministerin Helga Pedersen.

Helga Pedersen

Norwegische Ministerin für Fischerei und Küste, Helga Pedersen.Foto: SMK

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